Der Europäische Rat – das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU
Der Europäische Rat legt die Richtlinien für die EU-Zusammenarbeit in längerfristiger Perspektive fest, fasst aber keine Beschlüsse über EU-Vorschriften. Die Gipfeltreffen finden viermal jährlich statt. Bei Bedarf können auch zusätzliche Gipfeltreffen anberaumt werden.
Der Europäische Rat besteht aus dem/der Vorsitzenden, den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder sowie dem/der Vorsitzenden der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat wählt den/die Vorsitzende/n für eine Periode von zweieinhalb Jahren.
Wie fasst die EU Beschlüsse?
Schweden und die übrigen EU-Länder beschließen neue EU-Vorschriften gemeinsam. Das heißt, Schweden kann auf die Beschlüsse der EU einwirken, aber in bestimmten Fällen muss Schweden auch EU-Beschlüsse befolgen, die es nicht will.
So einigen sich Schweden und die anderen Mitgliedsländer auf neue EU-Regelungen:
1. Die Europäische Kommission schlägt neue Vorschriften vor
Aufgabe der Europäischen Kommission ist, Vorschläge für neue EU-Vorschriften auszuarbeiten. Jeder Mitgliedstaat stellt einen Abgeordneten in der Kommission. Die Kommissare sollen zum Wohl der EU insgesamt entscheiden und sind nicht Vertreter für ihre jeweiligen Länder.
2. Regierung und Reichstag nehmen Stellung
Die EU-Kommission schickt ihre Vorschläge an alle Mitgliedsstaaten. In Schweden gehen sie an Regierung und Reichstag. Die Regierung informiert den Reichstag über ihre Einstellung zu den Vorschlägen und nimmt die Stellungnahme des Reichstags entgegen. Die Regierung vertritt die schwedischen Belange.
3. Das Europäische Parlament beschließt
Das Europäische Parlament entscheidet mit über neue EU-Vorschriften. Die Abgeordneten des Parlaments werden in allgemeinen Wahlen gewählt, von diesen kommen 21 aus Schweden.
Das Europäische Parlament beschließt in den meisten Fragen gemeinsam mit dem Ministerrat. In bestimmten Fragen, zum Beispiel der Außen- und Sicherheitspolitik der EU, beschließt das Europäische Parlament nicht.
4. Der Ministerrat beschließt
Die schwedische Regierung schickt, wie alle übrigen Regierungen der EU-Länder, einen Minister in den EU-Ministerrat. Der Ministerrat beschließt über neue EU-Vorschriften.
Die schwedische Regierung diskutiert die Vorschläge im Voraus mit dem Reichstag.
5. Schweden setzt das Gesetz um
Nachdem der Ministerrat ein neues Gesetz beschlossen hat, müssen Schweden und alle übrigen Mitgliedsländer das Gesetz einführen. In manchen Fällen muss der Reichstag schwedische Gesetze ändern, damit sie mit der neuen EU-Gesetzgebung vereinbar sind. In anderen Fällen gelten die EU-Gesetze direkt.
Der Reichstag überprüft
Neben der parlamentarischen Kontrolle gegenüber der Regierung und der Stellungnahme zu deren Arbeit hat der Reichstag, wie die Parlamente der übrigen EU-Länder, eine weitere Aufgabe. Wenn die EU neue Gesetze auf bestimmten Gebieten vorschlägt, müssen die Parlamente zunächst prüfen, ob die Vorschriften auf EU-Ebene notwendig sind, oder ob jedes Land besser selber über Vorschriften beschließt. Die Prüfung kann zur Folge haben, dass die Kommission ihren Vorschlag revidieren muss.
Was geschieht, wenn Schweden die Vorschriften der EU nicht befolgt?
Die Europäische Kommission überwacht die Einhaltung der von der EU beschlossenen Gesetze durch die Länder. Wenn die Kommission der Auffassung ist, dass Schweden dies nicht tut, kann sie Schweden vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
Die Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs ist es dann zu entscheiden, ob Schweden gegen die Vorschriften der EU verstoßen hat. Schwedische Gerichte können sich auch mit Fragen über die Auslegung der EU-Vorschriften an den Europäischen Gerichtshof wenden.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Schweden oder ein anderer Mitgliedstaat die EU-Vorschriften nicht einhält, können Sie dies bei der Europäischen Kommission anzeigen.
Die EU-Kommission
- Die Kommissare arbeiten für das Wohl der EU insgesamt und sind keine Repräsentanten ihrer jeweiligen Länder.
- Die Kommission wird für fünf Jahre von den Regierungen der Mitgliedsländer ernannt.
- Das Europäische Parlament muss die Kommission billigen.
Das Europäische Parlament
- Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre gewählt.
- Die Bevölkerung jedes Landes wählt ihre jeweiligen Parlamentsmitglieder.
- Länder mit hoher Bevölkerungszahl haben mehr Repräsentanten als Länder mit geringer Bevölkerungszahl.
Der Ministerrat
- Der für die jeweilige Frage zuständige Minister der Regierung nimmt am Ministerrat teil. Stehen zum Beispiel Umweltfragen auf der Tagesordnung, nimmt der Umweltminister am Treffen des Ministerrats teil.
- In den meisten Fragen kann der Ministerrat einen Beschluss fassen, wenn es eine Mehrheit für den Vorschlag gibt. In bestimmten Fragen ist Einstimmigkeit für einen Beschluss erforderlich.
Der Europäische Gerichtshof
- Jedes EU-Land stellt einen Richter für den Europäischen Gerichtshof.
- Die Richter werden von den Regierungen der Mitgliedsländer für sechs Jahre gewählt.